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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pro Part Handels GmbH

Lauchenholz 28, A-9122 St. Kanzian am Klopeiner See

1. Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pro Part Handels GmbH (nachfolgend „Verkäuferin“ genannt) gelten ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern. Unternehmer iSd § 1 KSchG ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
1.2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis zur Bekanntgabe neuer Geschäftsbedingungen für sämtliche – auch zukünftige – Verträge, auch wenn bei zukünftigen Vertragsabschlüssen nicht nochmal gesondert auf sie Bezug genommen wird. Mit der Bestellung anerkennt der Kunde deren ausschließliche Anwendbarkeit.
1.3. Der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Diese sind ausnahmslos nur gültig, wenn und insoweit sie von der Verkäuferin im Einzelfall schriftlich anerkannt wurden. Vertragserfüllungshandlungen der Verkäuferin gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.
1.4. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Abreden vor Vertragsabschluss und Änderungen bzw. Ergänzungen einzelner Bestimmungen sowie Nebenabreden oder Sondervereinbarungen nach Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausnahmslos der Schriftform und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall.

2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt mit der Pro Part Handels GmbH, Lauchenholz 28, A-9122 St. Kanzian am Klopeiner See, zustande.

3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1. Die Angebote der Verkäuferin sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Prospekten, Katalogen, Preislisten etc.
3.2. Die Verkäuferin weist darauf hin, dass die abgebildeten Produktbilder geringfügig von der tatsächlichen Aufmachung der Produkte abweichen können (Symbolbilder). Geringfügige optische Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
3.3. Die Bestellung des Kunden kann sowohl schriftlich (per Brief, E-Mail, Fax) als auch mündlich (persönlich bei den Vertriebspartnern oder telefonisch) erfolgen.
3.4. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Bestell- bzw. Auftragsbestätigung der Verkäuferin zustande. Der Inhalt der Bestell-/Auftragsbestätigung ist vom Kunden zu prüfen und ist dieser verpflichtet, allfällige Abweichungen von der Bestellung unverzüglich, längstens binnen drei Werktagen ab Zugang der Bestätigung zu rügen, widrigenfalls das Geschäft mit dem von der Verkäuferin bestätigten Inhalt zustande kommt.
3.5. Kann die Verkäuferin eine Bestellung nicht ausführen, weil die bestellte Ware nicht verfügbar ist oder nimmt sie das Angebot des Kunden nicht an, so teilt sie dies dem Kunden binnen fünf Werktagen ab Eingang der Bestellung mit.

4. Entgelt
4.1. Die Preisangaben erfolgen in Euro und verstehen sich „ab Werk“ zuzüglich der Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie zuzüglich allfälliger Nebenkosten, wie Porto und Verpackung, Frachten, Zölle, Versicherungen etc.
4.2. Maßgeblich für die Rechnungslegung sind die im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. An die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlussaufträgen ist die Verkäuferin nicht gebunden.
4.3. Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen wird keine Gewähr übernommen.

5. Zahlungsbedingungen
5.1. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum einlangend auf dem Konto der Verkäuferin zur Zahlung fällig.
5.2. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, einzelne Lieferungen nur gegen Nachnahme oder Vorauskassa durchzuführen. Diesen Umstand wird die Verkäuferin dem Kunden gesondert mitteilen.
5.3. Die Verkäuferin ist bei Teillieferungen (vgl. 6.4.) berechtigt, Teilrechnungen zu legen.
5.4. Die Verkäuferin ist berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld sowie der darauf anerlaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
5.5. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden – unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug –Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz sowie Zinseszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet. Darüber hinaus ist der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug verpflichtet, der Verkäuferin jeden weiteren darüber hinausgehenden tatsächlichen Schaden, insbesondere auch den Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten der Verkäuferin anfallen, zu ersetzen, sowie sämtliche von ihr aufgewendeten, zur zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren. Unbeschadet der Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen ist der gemäß § 458 UGB verpflichtet, einen Pauschalbetrag in Höhe von € 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten zu leisten.
5.6. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil)Zahlung oder Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind (zB Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung eines Insolvenzantrages mangels kostendeckenden Vermögens), ist die Verkäuferin berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, sowie noch ausstehende Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Forderungen zurückzuhalten und nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, ist die Verkäuferin berechtigt, von sämtlichen mit dem Kunden geschlossenen Verträgen ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten. Davon unberührt bleibt das Recht auf Rückforderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Kosten des Kunden sowie auf Geltendmachung von Schadenersatz.
5.7. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit einer eigenen Forderung gegenüber der Verkäuferin nur dann berechtigt, wenn Zahlungsunfähigkeit der Verkäuferin vorliegt und die Forderung des Kunden in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht oder die Forderung des Kunden unbestritten, vom Gericht rechtskräftig festgestellt oder von der Verkäuferin anerkannt ist.
5.8. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegenüber Forderungen der Verkäuferin – aus welchem Grunde immer – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Liefer- und Versandbedingungen, Adressänderung, Lieferverzug
6.1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandwege an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, der Verkäuferin Adressänderungen nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, andernfalls Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen gelten, falls sie an die der Verkäuferin zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet wurden. Der Nachweis des Zugangs seiner Änderungsmitteilung obliegt dem Kunden.
6.3. Von der Verkäuferin genannte Liefertermine und –fristen sind Annäherungswerte und daher unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Lieferterminen und -fristen können gegen die Verkäuferin keine Ansprüche hergeleitet werden.
6.4. Bei schriftlicher Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins oder einer verbindlichen Lieferfrist kann der Kunde bei Nichteinhaltung (Lieferverzug) nach Setzung einer angemessenen, mindestens zweiwöchigen, Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragsrücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungsteil, für den Verzug vorliegt. Der Kunde ist auf Verlangen der Verkäuferin verpflichtet, umgehend zu erklären, ob er wegen der Verzögerung von seinem Vertragsrücktrittsrecht Gebrauch macht oder auf Vertragserfüllung besteht. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs der Verkäuferin bestehen nur, wenn der Kunde nachweist, dass die Verkäuferin die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und ihm dadurch ein materieller Schaden entstanden ist. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz.
7. Gefahrenübergang
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden, d.h. das Risiko des Transports trägt der Kunde. Mit Übergabe der bestellten Ware an den Transportführer (Spediteur, Post, Bahn, Paketdienst) hat die Verkäuferin ihre Lieferverpflichtung erfüllt und es gehen Gefahr und Risiko auf den Kunden über.

8. Annahmeverzug, Vertragsrücktritt
8.1. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht an, gerät er in Annahmeverzug.
8.2. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug ist die Verkäuferin berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Ware anderweitig zu verwerten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. Davon unberührt bleibt die Pflicht des Kunden, der Verkäuferin den durch den Annahmeverzug entstandenen Schaden zu ersetzen.
8.3. Bei Annahmeverzug hat der Kunde – unbeschadet weitergehender Ansprüche – für jede angefangene Woche Lagergeld in Höhe von 0,1 %, höchstens jedoch 5 %, des Bruttorechnungsbetrages der verzögerten Lieferung als „Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühr“ sowie die Kosten für die erfolglose An- und Ablieferung zu tragen. Der Kunde trägt auch die Gefahr der Lagerung.
8.4. Wird der Verkäuferin in Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörung, Streik oder aus anderen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, zB Lieferschwierigkeiten der Vorlieferanten, die Erfüllung der Vertragspflichten unmöglich oder wesentlich erschwert, ist diese berechtigt, den Vertrag ohne jede Ersatzpflicht ganz oder teilweise aufzuheben oder die Ausführung zu einer späteren Frist zu verlangen, wenn trotz üblicher und zumutbarer Anstrengungen die Leistung nicht erbracht werden kann. Wird die Ausführung des Auftrages in diesen Fällen für den Kunden unzumutbar, so hat er seinerseits das Recht nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
8.5. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat die Verkäuferin die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl der Verkäuferin, entweder einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen der Verkäuferin aus der Geschäftsverbindung (einschließlich Zinsen und Kosten) in deren Eigentum. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
9.2. Der Kunde ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, über die gekauften Waren im ordentlichen Geschäftsbetrieb zu verfügen.
9.3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Be- und Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse. Diese Ver- bzw. Bearbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte erfolgt durch den Kunden im Namen und Auftrag der Verkäuferin, ohne dass dieser daraus irgendwelche Verpflichtungen entstehen. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt die Verkäuferin an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihr gelieferten Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht der Verkäuferin gehörenden Gegenständen verarbeitet und vermischt wird.
9.4. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegen Dritte tritt er schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 9.3.) der Verkäuferin zahlungshalber ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an die Verkäuferin abgetreten. Die Verkäuferin nimmt diese Abtretungen ausdrücklich an. Der Kunde ist verpflichtet, die Abtretung dieser Forderungen in seinen Geschäftsbüchern in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Der Kunde ist solange er seine Verpflichtungen gegenüber der Verkäuferin ordnungsgemäß erfüllt und seitens dieser kein Widerruf dieses Rechts erfolgt, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, andernfalls ist die Verkäuferin berechtigt, die Abnehmer der Ware von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an sie zu verlangen. Hiefür ist der Kunde verpflichtet, ihr über Anforderung die Anschriften der Abnehmer und die Höhe der Forderungen mit Rechnungsabschriften mitzuteilen. Zur Abtretung seiner Forderungen aus der Vorbehaltsware an Dritte ist der Kunde nicht befugt.
9.5. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen der Verkäuferin gegenüber in Verzug, so sind bei ihm eingehende Verkaufserlöse auszusondern und hat bzw. hält der Kunde diese nur im Namen der Verkäuferin inne.
9.6. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden untersagt.
9.7. Über eine Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung der Rechte der Verkäuferin durch Dritte hat der Kunde diese unverzüglich zu benachrichtigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Die Ware ist in diesem Fall auf Verlangen der Verkäuferin zum Schutze gegen weitere Pfändungen an der von dieser bestimmten Stelle einzulagern.
9.8. Der Kunde verpflichtet sich, die Verkäuferin vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit diese unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in ihrem Eigentum stehende Waren übernehmen kann.
9.9. Gerät der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, Rückgabe der Ware bis zur vollständigen Befriedigung zu verlangen. Befristete Forderungen werden sofort fällig.
9.10. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer die Verkäuferin erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
9.11. Macht die Verkäuferin von ihrem Eigentumsvorbehalt Gebrauch und nimmt sie die Ware zurück, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommene Ware unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer sowie dem Verschleiß angemessenen Preisreduktion. Der Rücktransport der Ware an die Verkäuferin erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

10. Gewährleistung
10.1. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist nur für Mängel zulässig, die bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Kunden vorhanden waren. Darüber hinausgehende Garantieversprechen werden von der Verkäuferin – sofern nicht in der Produktdarstellung ausdrücklich Abweichendes erklärt wird – nicht übernommen. Die Verkäuferin haftet insbesondere nicht für Mängel und Schäden, die durch zweckwidrige oder unsachgemäße Verwendung, falsche Handhabung, Nichtbefolgung der Bedienungsanleitung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung bzw. Lagerung etc. entstanden sind. Im Übrigen erlischt die Gewährleistung, wenn der Kunde oder ein von der Verkäuferin nicht ermächtigter Dritter Änderungen an der Ware vorgenommen hat.
10.2. Übliche Abweichungen bei Lieferung aus verschiedenen Herstellungsserien und geringfügige technische sowie optische Abweichungen gelten vorweg als genehmigt und stellen keinen Mangel dar.
10.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrenübergang. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb dieser Frist bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen. Die Frist beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
10.4. Das Vorliegen eines gewährleistungsrelevanten Mangels ist ausschließlich vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.
10.5. Der Kunde ist gemäß § 377 UGB bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungs-, Schadenersatz- sowie Irrtumsanfechtungsansprüche aufgrund eines Mangels verpflichtet, allfällige Mängel unverzüglich nach Empfang der Lieferung, längstens innerhalb von 3 Werktagen, versteckte Mängel binnen 3 Werktagen nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung der Verwendung schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt. Offensichtliche Beschädigungen der Verpackung sind zudem auf den begleitenden Frachtpapieren zu vermerken.
10.6. Die Fälligkeit der Forderungen der Verkäuferin wird durch allfällige Mängel nicht hinausgeschoben. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungs-, Minderungs- oder Aufrechnungsrecht, sofern ein solches von der Verkäuferin nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde.
10.7. Bei begründeten Mängeln ist die Verkäuferin nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden), zur Ersatzlieferung (Austausch) oder zur Vertragsaufhebung berechtigt. Der Kunde hat kein Wahlrecht zwischen den genannten Gewährleistungsbehelfen. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Verbesserungsversuch ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Die Kosten einer vom Kunden vorgenommenen Mängelbehebung durch Dritte ist die Verkäuferin in keinem Fall zu tragen verpflichtet.
10.8. Sofern nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, hat der Kunde zur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung die Ware auf seine Kosten und Gefahr an die Verkäuferin zu liefern und bei dieser abzuholen. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 14 Tagen auf seine Kosten an die Verkäuferin zurückzusenden.
10.9. Das Regressrecht gemäß § 933b ABGB wird ausdrücklich abbedungen.
10.10. Die vorstehenden Bestimmungen über die Haftung für Mängel gelten gleichermaßen, unabhängig davon, ob Mängelansprüche aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes gemäß § 933a ABGB geltend gemacht werden. Für Mangelfolgeschäden gelten ausschließlich nachstehende Bestimmungen unter Ziffer 11.
10.11. Die Abtretung der Mängelansprüche des Vertragspartners ist ausgeschlossen.

11. Schadenshaftung
11.1. Soweit die nachstehenden Haftungsbeschränkungen nicht gegen zwingendes Recht verstoßen, haftet die Verkäuferin – mit Ausnahme von Personenschäden, welche unabhängig vom Verschuldensgrad zu ersetzen sind – nur für den Ersatz von Schäden, die sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet sie nur bei Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sachschäden der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung beschränkt.
11.2. Sollte der Kunde nach produkthaftungsrechtlichen Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er der Verkäuferin gegenüber ausdrücklich auf jeglichen Regress, insbesondere im Sinne des § 12 des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen.
11.3. Den Beweis, dass die Verkäuferin am Schadenseintritt ein Verschulden trifft, hat stets der Kunde zu erbringen, die gesetzlich vorgesehene Beweislastumkehr wird ausdrücklich abbedungen.
11.4. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens innerhalb von 10 Jahren ab Gefahrenübergang, bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen.

12. Abtretung
Der Kunde darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder Dritten verpfänden.

13. Datenschutz
Die Verwendung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der von der Verkäuferin gesondert auf der Homepage veröffentlichten Datenschutzerklärung. Der Kunde erteilt hierzu sein – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten – jederzeit widerrufliches Einverständnis.

14. Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
14.1. Erfüllungsort für die wechselseitigen Leistungen ist der Geschäftssitz der Verkäuferin in 9122 St. Kanzian am Klopeiner See, Lauchenholz 28.
14.2. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Verkäuferin und dem Kunden aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Vertrages, gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart.
14.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Vertrages und/oder über die Wirksamkeit der Gerichtsstandvereinbarung, ist das für den Geschäftssitz der Verkäuferin sachlich zuständige Gericht im Landesgerichtssprengel Klagenfurt. Die Verkäuferin ist jedoch auch berechtigt, das am Geschäftssitz des Kunden sachlich zuständige Gericht anzurufen.
14.4. Die Vertragssprache ist Deutsch.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.